Brief 12
Ms. Brief vom 25. Oktober 1946
Original bei der Kurt Hiller Gesellschaft
Bundesvorsitzender
Mein lieber Peter,
im Zusammenhang mit dem Nachlass unseres dahingegangenen Kameraden Paul Zech möchte ich Dir hiermit folgende Mitteilungen machen:
1) Verbindlichkeiten Zech’s gegenüber der Kasse des Freiheitsbundes, dessen Mitpräsident er ja war, bestehen nicht.
2) Meine Briefe an den Verstorbenen, stets zugleich privater und bundes-politischen Inhalts, wünsche ich zurückzuhaben. Ich ermächtige Dich, als den Nachfolger Zech’s in der Bundesleitung, sie an Dich zu nehmen, und bitte Dich um die Güte, sie für mich aufzubewahren, bis wir über ihren weitern Verbleib uns verständigt haben werden. Es gibt in Amerika ausser Dir niemanden, in dessen Hand ich diese zum Teil sehr Vertrauliches enthaltenden Schriftstücke wünsche; ich kann mir auch nicht denken, dass irgendwer die Taktlosigkeit aufbringen wird, sich diese Briefe anzueignen, deren Urheberrecht, solange ich lebe, ohnehin mir zusteht.
3) Über Zech’s Buchmannuskripte korrespondierten er und ich in den letzten Monaten vor seinem Tode. Unser Hamburger Kollege im Bundesvorstand plant seit längerm die Gründung eines Buchverlags, und die Erteilung der Lizenz steht bevor. Er ist ein Verehrer Zech’s und wünschte sich, dessen Verleger zu werden. Zech stimmte den hierauf abzielenden Plänen zu. Ohne irgendwelche Einschränkung. Ich zittiere hier aus Pauls letztem Briefe an mich, wenige Tage vor seinem Ausscheiden, datiert 1/IX/ 1946, Buenos Aires:
“… Ich wünsche (nicht mit Hintergedanken!) dass Dein hamburger Freund Glück haben möchte. Will er was von mir, soll ers bekommen …“
Da er am liebsten alles von Zech herausbringen will, so halte ich keinen anderen Verleger, Agenten oder sonstigen für berechtigt, sich eines der Buchmannuskripte anzueignen oder darüber publizistisch zu verfügen. Zumindest wäre erst ein gesetzlicher Erbe zu ermitteln. Findet sich der, dann geht das Verfügungsrecht natürlich, nach allen Erbrechten der Erde, auf ihn über. Solange er sich nicht gefunden hat, scheint mir der im sittlichen Sinne einzig Verfügungsberechtigte der BUND zu sein, dem Zech mitleitend angehörte und dessen Vorsitzendem: mir, er mehr als einmal sein geistiges Vertrauen ausgedrückt hat, so auch in der Verlagsangelegenheit an der zitierten Stelle. Ich erhebe für den BUND diesen Anspruch und lege dessen Verfechtung hiermit in Deine bewährte Hand, lieber Freund.
Soweit Du von mir aus Vollmachten in der Sache brauchst, hast Du sie hiermit. Ich halte für unnötig, sie einzuschränken. Mach von diesem Briefe jeden Gebrauch, der Dir zweckmässig scheint.
Herzliche Grüsse Deinem [!] Dir in kameradschaftlicher Verehrung ergebenen
Kurt